Arbeitsmittel
In Kürze
Arbeitsmittel sind vom Arbeitgeber bereitgestellte Gegenstände zur Durchführung der geschuldeten Arbeitsleistung. Sie betreffen Nutzung, Besitzzuordnung und Rückgabepflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Arbeitsmittel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur sachlichen Ausstattung der Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis im arbeitgeberseitig organisierten betrieblichen Kontext. Arbeitsmittel bezeichnet alle dem Arbeitnehmer überlassenen Gegenstände, die objektiv zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten erforderlich sind im Rahmen abhängiger Beschäftigung. Das Vorliegen von Arbeitsmitteln setzt voraus, dass Nutzung, Zweckbindung und Zuordnung zur Tätigkeit betrieblich festgelegt sind und dauerhaft nutzbar sind. Besitzrechtlich verbleibt die tatsächliche Sachherrschaft beim Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Besitzdiener nach § 855 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist kraft Gesetzes. Arbeitsmittel begründen keinen eigenständigen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ohne gesonderte vertragliche Anspruchsgrundlage. Sie sind von Betriebsmitteln abzugrenzen, die ausschließlich der unternehmerischen Organisation ohne individuelle Nutzung dienen des Unternehmens. In der Praxis bestimmen deren Einsatz, Rückgabepflichten und Haftungsmaßstäbe während und nach dem Arbeitsverhältnis in der täglichen Personalpraxis.