Arbeitsverhinderung
In Kürze
Arbeitsverhinderung beschreibt den rechtlich relevanten Ausfall der Arbeitsleistung trotz bestehender Arbeitspflicht. Der Begriff ordnet die Folgen für Leistungspflicht und Vergütungsanspruch systematisch.
Definition
Arbeitsverhinderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein objektives Leistungshindernis, das die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung tatsächlich unmöglich macht. Arbeitsverhinderung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann. Voraussetzung ist, dass das Leistungshindernis weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Die Befreiung von der Arbeitspflicht folgt aus § 275 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Wegfall des Vergütungsanspruchs ergibt sich grundsätzlich aus § 326 BGB. Arbeitsverhinderung umfasst daneben persönliche Hinderungsgründe des Arbeitnehmers von kurzer Dauer. In diesen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch nach § 616 BGB bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Entgeltzahlung besteht außerhalb dieser Regelung nicht. Arbeitsverhinderung ist von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz abzugrenzen. Der Begriff ist in der Praxis relevant für die Zuordnung von Leistungs- und Vergütungsrisiken.