Arbeitswissenschaft
In Kürze
Arbeitswissenschaft analysiert und gestaltet Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung menschlicher Leistungsfähigkeit. Sie verbindet interdisziplinäre Erkenntnisse zur menschengerechten Ausrichtung betrieblicher Arbeit.
Definition
Arbeitswissenschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur menschengerechten Gestaltung betrieblicher Arbeit. Arbeitswissenschaft bezeichnet die systematische Analyse und Gestaltung technischer, organisatorischer und sozialer Bedingungen von Arbeitsprozessen. Sie liegt vor, wenn Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebungen anhand gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse untersucht werden. Untersucht werden körperliche, psychische und organisatorische Belastungen sowie deren Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit. Maßgeblich sind anerkannte Methoden, Normen und empirische Befunde mit betrieblichem Gestaltungsbezug insbesondere. Arbeitswissenschaft umfasst interdisziplinäre Erkenntnisse und Verfahren, soweit sie Mensch, Technik und Organisation funktionsgerecht aufeinander beziehen. Arbeitswissenschaft ist bei Planungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in §§ 90 und 91 BetrVG zu berücksichtigen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung einzelner Methoden oder Standards besteht nicht generell. Der Begriff ist von der konkreten Ergonomieanwendung im Betrieb abzugrenzen methodisch und rechtlich. In der Praxis dient er als fachlicher Maßstab bei Mitbestimmung und Arbeitsplatzgestaltung.