Arbeitszeitbetrug
In Kürze
Arbeitszeitbetrug beschreibt die vorsätzliche falsche Erfassung oder Abrechnung von Arbeitszeiten im Arbeitsverhältnis. Er betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber und kann arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Folgen auslösen.
Definition
Arbeitszeitbetrug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur Erfüllung vertraglich geschuldeter Arbeitsleistung. Er bezeichnet die vorsätzliche wahrheitswidrige Erfassung oder Abrechnung von Arbeitszeiten zulasten des Vertragspartners. Der Tatbestand liegt vor, wenn objektiv festgelegt ist, dass tatsächlich nicht geleistete Zeiten vergütungswirksam erfasst werden. Erforderlich ist eine Abweichung zwischen realer Arbeitsleistung und dokumentierter Zeit innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Rechtsgrundlage ist insbesondere der Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) bei vermögenswirksamer Täuschung. Arbeitsrechtlich kann der Sachverhalt einen wichtigen Grund nach § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründen. Arbeitszeitbetrug begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch und ersetzt keine arbeitsvertraglich geschuldete tatsächliche Arbeitsleistung. Abzugrenzen ist er von bloßer Schlechtleistung oder unbeabsichtigten Dokumentationsfehlern ohne Täuschungscharakter jeglichen. Arbeitszeitbetrug ist in der Praxis relevant für Kündigungen, Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Bewertungen betrieblicher Sachverhalte. Der Begriff Arbeitszeitbetrug erfasst sowohl Handlungen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern innerhalb des Arbeitsverhältnisses.