Arbeitszeitkonto
In Kürze
Arbeitszeitkonto erfasst und verrechnet individuelle Arbeitszeiten systematisch. Es bildet Zeitguthaben und Zeitschulden innerhalb festgelegter Ausgleichsrahmen ab.
Definition
Arbeitszeitkonto ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung und Verrechnung individueller Arbeitszeit verbindlich. Es dokumentiert Ist- und Sollzeiten einschließlich vergütungspflichtiger Abwesenheiten und bildet Zeitguthaben oder Zeitschulden ab. Ein Arbeitszeitkonto liegt vor, wenn Arbeitszeit systematisch erfasst und mit geschuldeter Arbeitszeit verrechnet ist. Voraussetzung ist eine kollektiv- oder individualrechtliche Regelung, die Ausgleichszeiträume sowie Plus- und Minussalden festlegt. Maßgeblich sind insbesondere Paragraph sieben b Sozialgesetzbuch vier SGB IV und Paragraph siebenundachtzig Absatz eins Nummer zwei Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Das Arbeitszeitkonto begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch außerhalb der zugrunde liegenden Entgeltregelungen allein. Es ist von Wertguthaben abzugrenzen, die in Geld geführt und insolvenzgesichert ausgestaltet sind. In der Praxis steuert das Arbeitszeitkonto flexible Arbeitszeitmodelle und dient der transparenten Dienst- und Einsatzplanung.