Arbeitszeugnis
In Kürze
Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Arbeitgeberurkunde über Verlauf und Bewertung eines Arbeitsverhältnisses. Es strukturiert arbeitsbezogene Informationen für externe Beurteilungszwecke.
Definition
Arbeitszeugnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit normierter Funktion im individualrechtlichen Beschäftigungsverhältnis Kontext. Er bezeichnet eine schriftliche Urkunde des Arbeitgebers über Art, Dauer und Verlauf eines Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeugnis enthält je nach Ausgestaltung reine Tatsachenangaben oder zusätzlich Bewertungen von Leistung und Verhalten. Es liegt vor, wenn das Dokument bei Beendigung oder berechtigtem Anlass während des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Rechtsgrundlage ist § 109 Gewerbeordnung (GewO), der Anspruch, Mindestinhalt und Klarheitsgebot verbindlich festlegt. Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und muss wahrheitsgemäß sowie verständlich formuliert sein. Eine elektronische Erteilung ist nur unter den gesetzlich zugelassenen Voraussetzungen wirksam möglich. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen, Bewertungen oder Schlussformeln insbesondere. Abzugrenzen ist das Arbeitszeugnis von freiwilligen Referenzschreiben ohne gesetzlichen Zeugnisstandard und Empfehlungscharakter. In der Praxis beeinflusst das Dokument Bewerbungsverfahren und dient der rechtssicheren Leistungsdarstellung.