Aufbauorganisation
In Kürze
Die Aufbauorganisation beschreibt die formale Struktur von Stellen, Abteilungen und Hierarchien in Organisationen. Sie legt Zuständigkeiten, Weisungsbeziehungen und organisatorische Einheiten verbindlich fest.
Definition
Aufbauorganisation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die formale Gliederung von Aufgaben, Stellen, Abteilungen und Leitungsbeziehungen innerhalb einer Organisation. Die Aufbauorganisation bestimmt die Zuordnung von Aufgaben zu organisatorischen Einheiten sowie deren hierarchische Einordnung. Sie liegt vor, wenn Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse und Verantwortungsbereiche organisatorisch festgelegt sind. Erforderlich ist eine strukturierte Zusammenfassung von Tätigkeiten zu Stellen und deren Bündelung zu Abteilungen. Zudem müssen die Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen Stellen eindeutig bestimmt sein. Rechtsgrundlage kann § 111 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, bei wesentlichen organisatorischen Änderungen sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Aufbauorganisation besteht nicht. Die Aufbauorganisation ist von der Ablauforganisation abzugrenzen, die den zeitlichen und sachlichen Ablauf von Arbeitsprozessen regelt. In der betrieblichen Praxis dient die Aufbauorganisation der Transparenz organisatorischer Zuständigkeiten und Entscheidungswege.