Ausgangsrechnung
In Kürze
Ausgangsrechnung bezeichnet eine vom leistenden Unternehmer ausgestellte Rechnung an einen Kunden. Sie dokumentiert einen abgerechneten Umsatz und eine daraus entstehende Forderung.
Definition
Ausgangsrechnung ist ein rechnungswesenbezogener Begriff. Er bezeichnet eine vom Unternehmer oder Selbstständigen ausgestellte Rechnung über gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Der Tatbestand liegt vor, wenn eine entgeltliche Leistung gegenüber einem Leistungsempfänger rechnerisch festgelegt ist. Die Ausgangsrechnung begründet eine Forderung des Rechnungsstellers gegenüber dem Rechnungsempfänger. Maßgeblich ist die Perspektive des leistenden Unternehmens als Aussteller der Rechnung. Die Erstellung erfolgt unabhängig davon, ob der Zahlungseingang bereits erfolgt ist. Inhaltliche Mindestangaben ergeben sich funktional aus § 14 Umsatzsteuergesetz UStG. Die Ausgangsrechnung dient der Abrechnung des vereinbarten Entgelts einschließlich steuerlicher Bestandteile. Eine gesetzliche Zahlungspflicht entsteht nicht durch die Bezeichnung als Ausgangsrechnung. Die Ausgangsrechnung ist von der Eingangsrechnung aus Sicht des Rechnungsempfängers abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht die Ausgangsrechnung die Erfassung von Umsätzen, Forderungen und steuerlichen Verpflichtungen in der Buchführung.