Ausgleichsquittung
In Kürze
Die Ausgleichsquittung hält schriftlich fest, dass zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine weiteren Ansprüche bestehen. Sie wird regelmäßig im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet.
Definition
Ausgleichsquittung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine schriftliche Erklärung der Arbeitsvertragsparteien über die Erledigung bestehender Ansprüche. Die Ausgleichsquittung erfasst Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung nach dem festgelegten Inhalt. Sie liegt vor, wenn Art und Umfang der erledigten Forderungen objektiv bestimmt oder bestimmbar festgelegt sind. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem erklärten Inhalt und dem objektiven Erklärungswert. Die Ausgleichsquittung kann als Erlassvertrag oder negatives Schuldanerkenntnis ausgestaltet sein. Maßgeblich ist § 397 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein Verzicht auf zwingende gesetzliche Ansprüche wird durch die Ausgleichsquittung nicht wirksam begründet. Sie ist von einer Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag abzugrenzen. Die Ausgleichsquittung wird häufig zur Dokumentation der Anspruchslage nach Vertragsbeendigung eingesetzt.