B2B
In Kürze
B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen ohne Beteiligung von Verbrauchern. Der Begriff dient der sachlichen Einordnung unternehmerischer Markt- und Vertragskonstellationen.
Definition
B2B ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Geschäftsbeziehungen, bei denen ausschließlich Unternehmen als Leistungsanbieter und Leistungsempfänger auftreten. B2B erfasst dabei den Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Rechten innerhalb unternehmerischer Wertschöpfungsketten. Der Tatbestand liegt vor, wenn beide Vertragsparteien rechtlich als Unternehmer handeln und keine Verbraucherbeteiligung vorgesehen ist. Maßgeblich ist die objektive Zuordnung der beteiligten Einheiten zu einer unternehmerischen Tätigkeit im eigenen Geschäftsbetrieb. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition von B2B ist nicht festgelegt und ergibt sich aus der systematischen Verwendung im Wirtschaftsrecht. Der Begriff begründet keine eigenständigen Rechte oder Pflichten außerhalb der jeweils anwendbaren Vertrags- und Haftungsregeln. Abzugrenzen ist B2B von B2C, bei dem mindestens eine Vertragspartei als Verbraucher handelt. B2B besitzt praktische Relevanz für die Einordnung von Vertragsverhältnissen, Marktstrategien und regulatorischen Anwendungsbereichen.