Bankgeheimnis
In Kürze
Das Bankgeheimnis verpflichtet Kreditinstitute zur vertraulichen Behandlung kundenbezogener Informationen. Es betrifft alle Tatsachen aus bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehungen.
Definition
Bankgeheimnis ist ein bankrechtlicher Begriff. Das Bankgeheimnis bezeichnet die objektive Pflicht von Kreditinstituten zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen. Erfasst sind sämtliche Informationen, die aus einer bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehung resultieren. Das Bankgeheimnis liegt vor, wenn Kenntnisse im Rahmen typischer Bankgeschäfte organisatorisch erlangt worden sind. Die Verpflichtung besteht unabhängig von einer ausdrücklichen vertraglichen Einzelvereinbarung zwischen Institut und Kunde. Das Bankgeheimnis beruht auf anerkanntem Gewohnheitsrecht und vertraglichen Nebenpflichten aus dem Schuldverhältnis. Funktionale Rechtsgrundlage ist § 311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit banküblichen Geschäftsbedingungen. Eine ausdrückliche gesetzliche Kodifikation des Bankgeheimnisses im deutschen Recht existiert nicht. Das Bankgeheimnis entfaltet keine Wirkung, soweit zwingende gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden bestehen. Es ist vom Steuergeheimnis abzugrenzen, das öffentlich-rechtliche Regelungen zur behördlichen Datenverwendung enthält. In der Praxis ist das Bankgeheimnis für Compliance, Organisationspflichten und arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflichten relevant.