Bausparvertrag
In Kürze
Der Bausparvertrag bezeichnet eine standardisierte Vertragsform zur wohnungswirtschaftlichen Vermögensbildung. Er verbindet Sparleistungen mit einem späteren Anspruch auf ein zweckgebundenes Darlehen.
Definition
Bausparvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung vermögensbildender Vertragsgestaltungen mit Beschäftigungsbezug. Er beschreibt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einer natürlichen Person über eine festgelegte Vertragssumme. Der Vertragsinhalt umfasst eine Ansparphase mit regelmäßigen oder einmaligen Einzahlungen sowie eine optionale Darlehensphase. Tatbestandlich ist festgelegt, dass ein bestimmter Mindestanteil der Vertragssumme als Guthaben angespart wird. Nach Erreichen definierter Bewertungs- und Zeitkriterien entsteht ein Anspruch auf ein zweckgebundenes Bauspardarlehen. Der Bausparvertrag kann im Arbeitsverhältnis als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen genutzt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Vermögensbildungsgesetz, abgekürzt VermBG, soweit Leistungen des Arbeitgebers einbezogen sind. Der Bausparvertrag begründet keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Darlehens. Abzugrenzen ist der Bausparvertrag von sonstigen Sparverträgen ohne fest zugesagtes Darlehensrecht. In der Praxis dient der Bausparvertrag häufig der standardisierten Umsetzung staatlich geförderter Vermögensbildung.