Beauftragter des Arbeitgebers
In Kürze
Der Beauftragter des Arbeitgebers ist gesetzlich vorgesehene Vertretung in Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigter. Er fungiert als verantwortlicher Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite.
Definition
Beauftragter des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur funktionalen Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten gegenüber schwerbehinderten Menschen. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte natürliche Person mit gesetzlich zugewiesener Vertretungsfunktion. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch beschäftigt wird. Die Bestellung erfolgt durch einseitige Erklärung und begründet eine verantwortliche Wahrnehmung arbeitgeberseitiger Aufgaben. Der Beauftragter des Arbeitgebers handelt dabei mit Außenvertretungsmacht für den Arbeitgeber in einschlägigen Angelegenheiten. Rechtsgrundlage ist § 181 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB IX. Der Beauftragter des Arbeitgebers ist unabhängig von einer Beschäftigungspflichtquote oder dem Bestehen einer Schwerbehindertenvertretung zu bestellen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amtes besteht nicht. Abzugrenzen ist der Beauftragter des Arbeitgebers von der Schwerbehindertenvertretung als Arbeitnehmerorgan. In der Praxis sichert der Beauftragter des Arbeitgebers die Koordination mit Behörden und innerbetrieblichen Interessenvertretungen.