Befristetes Arbeitsverhältnis
In Kürze
Ein Befristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet ein Arbeitsverhältnis mit vorab festgelegtem Beendigungszeitpunkt. Das Ende tritt regelmäßig automatisch ein, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Definition
Befristetes Arbeitsverhältnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt ein Arbeitsverhältnis, dessen Ende kalendermäßig bestimmt oder durch Zweck oder Bedingung objektiv festgelegt ist. Das Vertragsende tritt automatisch mit Fristablauf oder Zweckerreichung ein, ohne dass eine Kündigung erklärt werden muss. Ein Befristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die zeitliche Begrenzung vor Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt ist. Die Zulässigkeit setzt entweder das Vorliegen eines sachlichen Grundes oder die Einhaltung gesetzlich geregelter sachgrundloser Grenzen voraus. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), insbesondere § 14 TzBfG sowie § 21 TzBfG. Ein Befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus. Es ist vom unbefristeten Arbeitsverhältnis abzugrenzen, das nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet. In der Praxis steuert ein Befristetes Arbeitsverhältnis die zeitliche Struktur von Beschäftigung, Personalbedarf und gerichtlicher Befristungskontrolle.