Beherrschungsvertrag
In Kürze
Beherrschungsvertrag regelt die Unterordnung der Unternehmensleitung in einem Konzern. Er ermöglicht verbindliche Weisungen eines herrschenden Unternehmens.
Definition
Beherrschungsvertrag ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur vertraglichen Unterordnung einer Aktiengesellschaft unter ein anderes Unternehmen. Der Beherrschungsvertrag beschreibt einen Unternehmensvertrag, durch den die Leitungsmacht dauerhaft auf das herrschende Unternehmen übertragen wird. Er liegt vor, wenn die Leitungsbefugnis umfassend festgelegt ist und der Vorstand weisungsgebunden handelt. Rechtsgrundlage ist § 291 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 308 AktG zur Weisungsbefugnis. Der Beherrschungsvertrag begründet zugleich eine gesetzliche Pflicht zur Verlustübernahme nach § 302 AktG. Der Beherrschungsvertrag begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch einzelner Arbeitnehmer gegen das herrschende Unternehmen. Er ist vom Gleichordnungskonzern abzugrenzen, bei dem keine Abhängigkeit trotz einheitlicher Leitung besteht. In der Praxis beeinflusst er Mitbestimmung, Konzernhaftung und betriebliche Altersversorgung innerhalb verbundener Unternehmen.