Bemessungsgrundlage
In Kürze
Die Bemessungsgrundlage bestimmt die rechnerische Basis für die Ermittlung einer Steuer. Maßgeblich ist eine gesetzlich definierte Größe, an die der Steuertarif anknüpft.
Definition
Bemessungsgrundlage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die rechnerische Größe, aus der sich die Höhe einer gesetzlich geschuldeten Steuer ergibt. Die Bemessungsgrundlage umfasst monetäre oder technisch bestimmbare Werte, die einem Steuertatbestand objektiv zugeordnet sind. Voraussetzung ist, dass der steuerrechtlich relevante Sachverhalt vollständig ermittelt und nach gesetzlichen Bewertungsmaßstäben festgelegt ist. Die Ermittlung erfolgt unabhängig von subjektiven Vorstellungen der Steuerpflichtigen und folgt zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Einkommensteuergesetz, abgekürzt EStG, sowie dem Umsatzsteuergesetz, abgekürzt UStG. Eine Bemessungsgrundlage begründet keinen eigenständigen Steueranspruch, sondern dient ausschließlich der rechnerischen Ermittlung der Steuerschuld. Sie ist von Steuertarifen abzugrenzen, da diese erst auf die Bemessungsgrundlage angewendet werden.