Berufsberatung
In Kürze
Die Berufsberatung unterstützt Personen bei Fragen zu beruflicher Orientierung und Entwicklung. Sie ist eine öffentliche Aufgabe der Arbeitsverwaltung.
Definition
Die Berufsberatung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Berufsberatung bezeichnet eine strukturierte, personenbezogene Beratung zu Berufswahl, beruflicher Entwicklung und beruflicher Neuorientierung. Sie liegt vor, wenn Informationen, Einschätzungen und Entscheidungshilfen systematisch anhand individueller Eignung und Arbeitsmarktlage vermittelt werden. Die Berufsberatung richtet sich an Ratsuchende unabhängig von einem bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Sie umfasst auch Hinweise zu beruflicher Bildung, Förderleistungen und Vermittlungsmöglichkeiten nach gesetzlichen Vorgaben. Rechtsgrundlage ist § 29 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB III. Eine rechtliche Verpflichtung zur Annahme oder Umsetzung der Beratungsergebnisse besteht nicht. Die Berufsberatung ist von privater Karriereberatung abzugrenzen, da sie hoheitlich organisiert und öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist. In der Praxis dient die Berufsberatung der Vorbereitung tragfähiger beruflicher Entscheidungen innerhalb der Arbeitsförderung.