Berufsgenossenschaft
In Kürze
Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Beschäftigte. Sie gewährleistet Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen.
Definition
Berufsgenossenschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und verpflichtender Unternehmenszugehörigkeit organisiert. Der Aufgabenbereich umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Tatbestandlich erfasst sind Unternehmen der Privatwirtschaft sowie deren Beschäftigte kraft gesetzlicher Zuordnung. Berufsgenossenschaft erbringt nach Eintritt eines Versicherungsfalles medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsleistungen. Zusätzlich gleicht sie Unfallfolgen durch Geldleistungen wie Verletztengeld oder Renten finanziell aus. Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere § 14 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII). Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch umlagefinanzierte Beiträge der zugehörigen Unternehmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung. Berufsgenossenschaft begründet keinen individuellen Anspruch auf Fortsetzung oder Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses. Sie ist von der gesetzlichen Krankenversicherung abzugrenzen, die allgemeine Krankheitsrisiken unabhängig vom Arbeitsbezug absichert. In der betrieblichen Praxis stellt Berufsgenossenschaft einen zentralen Institutionsträger des staatlich organisierten Arbeitsschutzes dar.