Berufsunfähigkeit
In Kürze
Berufsunfähigkeit beschreibt den dauerhaften Verlust der Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen auszuüben. Maßgeblich ist der konkrete Beruf und nicht der allgemeine Arbeitsmarkt.
Definition
Berufsunfähigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gesundheitsbedingten Zustand, in dem eine Person ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit infolge Krankheit oder Behinderung erheblich gemindert ist. Maßgeblich ist die Fähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Hauptberufs unter dessen konkreten Anforderungen. Der Zustand ist objektiv festzustellen und regelmäßig medizinisch zu begutachten. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist nur zulässig, wenn diese gesundheitlich und fachlich zumutbar sind. Für rentenrechtliche Zwecke ist § 240 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) maßgeblich. Für private Versicherungsverhältnisse hat § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Leitbildfunktion. Berufsunfähigkeit begründet für sich genommen keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen. Sie ist von der Erwerbsminderung abzugrenzen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abstellt. Berufsunfähigkeit hat praktische Bedeutung bei der Beurteilung von Leistungsansprüchen aus Versicherungsverträgen und rentenrechtlichen Übergangsregelungen.