Betriebliches Vorschlagswesen
In Kürze
Betriebliches Vorschlagswesen bezeichnet ein strukturiertes System zur Einbringung freiwilliger Verbesserungsideen von Beschäftigten. Es regelt Verfahren, Bewertung und mögliche Prämierung solcher Vorschläge.
Definition
Betriebliches Vorschlagswesen ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein betrieblich organisiertes Verfahren zur Erfassung, Prüfung und Behandlung freiwilliger Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten. Betriebliches Vorschlagswesen liegt vor, wenn Vorschläge außerhalb der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung systematisch eingereicht und bewertet werden. Die Vorschläge betreffen insbesondere technische, organisatorische oder soziale Abläufe sowie Arbeitssicherheit oder Arbeitsgestaltung. Die Ausgestaltung umfasst Regelungen zu Einreichung, Zuständigkeiten, Bewertungsmaßstäben und Anerkennungsformen. Rechtsgrundlage der zwingenden Mitbestimmung ist § 87 Absatz 1 Nummer 12 Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG. Betriebliches Vorschlagswesen begründet keinen Anspruch auf Umsetzung oder Prämierung einzelner Vorschläge. Es ist von Arbeitnehmererfindungen im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes abzugrenzen. Betriebliches Vorschlagswesen dient in der Praxis der strukturierten Beteiligung der Beschäftigten an betrieblichen Verbesserungsprozessen.