Betriebsausflug
In Kürze
Ein Betriebsausflug ist eine vom Arbeitgeber initiierte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung mit freiwilliger Teilnahme. Er findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt und steht grundsätzlich allen Beschäftigten offen.
Definition
Betriebsausflug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber organisierte oder geförderte Gemeinschaftsveranstaltung mit betrieblichem Bezug und geselligem Charakter. Betriebsausflug liegt vor, wenn Zeitpunkt, Rahmen und Teilnahmeberechtigung betrieblich festgelegt sind. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme freiwillig bleibt und grundsätzlich allen Arbeitnehmern gleichberechtigt offensteht. Rechtsgrundlage für mitbestimmungsfreie Festlegungen ist § 87 Absatz 1 Nummer 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines Betriebsausfluges besteht nicht. Der Betriebsausflug ist von privaten Freizeitaktivitäten ohne betrieblichen Zweck klar abzugrenzen. Für die Praxis ist der Betriebsausflug relevant wegen Fragen der Arbeitszeit, Vergütung, Mitbestimmung und des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes.