Betriebsklima
In Kürze
Betriebsklima beschreibt die subjektiv wahrgenommene soziale Atmosphäre im Arbeitsumfeld. Es prägt Zusammenarbeit, Kommunikation und Verhalten innerhalb eines Betriebs.
Definition
Betriebsklima ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den von Beschäftigten wahrgenommenen Zustand der sozialen Beziehungen und Arbeitsbedingungen im Betrieb. Das Betriebsklima liegt vor, wenn zwischen den betrieblich Beteiligten eine bestimmte, kollektiv empfundene Stimmung besteht. Maßgeblich sind fortdauernde Verhaltensmuster, Kommunikationsformen und Formen der Zusammenarbeit im Arbeitsalltag. Voraussetzung ist eine über individuelle Eindrücke hinausgehende, im Betrieb erkennbare soziale Atmosphäre. Das Betriebsklima wird durch Führungsverhalten, Arbeitsorganisation und zwischenmenschlichen Umgang objektiv beeinflusst. Der Begriff begründet keinen eigenständigen oder einklagbaren Anspruch auf bestimmte Arbeitsbedingungen. Er ist von der Unternehmenskultur als normativem Wert- und Ordnungssystem abzugrenzen. Das Betriebsklima besitzt praktische Bedeutung bei der Bewertung sozialer Spannungen, Konfliktlagen und betrieblicher Maßnahmen.