Betriebsmittel
In Kürze
Betriebsmittel sind dauerhaft genutzte Sach- oder Rechtsgüter zur betrieblichen Leistungserstellung. Sie dienen der Produktion, ohne selbst Bestandteil des Endprodukts zu werden.
Definition
Betriebsmittel ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Betriebsmittel umfassen alle materiellen und immateriellen Güter, die dauerhaft der betrieblichen Leistungserstellung dienen. Sie werden im Unternehmen wiederholt eingesetzt und gehen nicht stofflich in erzeugte Produkte ein. Voraussetzung ist eine mehrperiodige Nutzbarkeit im laufenden Geschäftsbetrieb ohne bestimmungsgemäßen Verbrauch. Zuordnung erfolgt unabhängig von Eigentum, sofern tatsächliche Verfügungsmacht für betriebliche Zwecke besteht. Betriebsmittel sind handelsrechtlich dem Anlagevermögen zugeordnet und bilanziell zu erfassen. Rechtsgrundlage für den Ausweis ist § 266 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Finanzierung oder Ersatzbeschaffung. Betriebsmittel sind von Betriebsstoffen abzugrenzen, da diese im Produktionsprozess verbraucht werden. In der Praxis strukturieren Betriebsmittel Investitionsentscheidungen, Abschreibungen und Kapazitätsplanungen im Unternehmen.