Betriebsprüfung
In Kürze
Die Betriebsprüfung ist ein behördliches Prüfverfahren zur Kontrolle steuerlich relevanter Sachverhalte. Sie erfolgt regelmäßig beim Steuerpflichtigen vor Ort.
Definition
Die Betriebsprüfung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Betriebsprüfung bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur nachträglichen Überprüfung steuerlich erheblicher Sachverhalte eines Steuerpflichtigen. Sie erfasst Buchführung, Aufzeichnungen und Erklärungen für einen oder mehrere festgelegte Besteuerungszeiträume. Voraussetzung ist eine wirksame Prüfungsanordnung durch die zuständige Finanzbehörde vor Beginn der Maßnahme. Die Prüfung wird regelmäßig als Außenprüfung im Betrieb oder am Ort der Geschäftsleitung durchgeführt. Rechtsgrundlage sind §§ 193 bis 207 Abgabenordnung (AO). Der geprüfte Steuerpflichtige unterliegt während der Betriebsprüfung umfassenden Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur turnusmäßigen Durchführung besteht nicht. Die Betriebsprüfung ist von Sonderprüfungen wie Umsatzsteuer-Nachschauen oder Lohnsteuerprüfungen abzugrenzen. In der Praxis dient die Betriebsprüfung der Sicherstellung gleichmäßiger Besteuerung und der Korrektur steuerlicher Bemessungsgrundlagen.