Bewährung
In Kürze
Bewährung bezeichnet die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen. Sie ermöglicht dem Verurteilten einen Strafvollzug außerhalb des Strafvollzugs.
Definition
Bewährung ist ein strafrechtlicher Begriff. Bewährung bezeichnet die gesetzlich geregelte Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährungszeit. Sie liegt vor, wenn das Gericht bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren von deren Vollzug absieht. Voraussetzung ist eine günstige Sozialprognose unter Würdigung von Tat Persönlichkeit Vorleben und Lebensverhältnissen. Rechtsgrundlage sind §§ 56 bis 58 Strafgesetzbuch StGB, die Voraussetzungen Dauer und Ausgestaltung regeln. Die Bewährung kann mit Auflagen und Weisungen verbunden werden, deren Einhaltung überwacht wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung von Bewährung besteht nicht in jedem Fall. Von der bedingten Strafaussetzung unterscheidet sich Bewährung durch ihre Bindung an prognostische und rechtliche Kriterien. In der Praxis dient Bewährung der spezialpräventiven Steuerung des Strafvollzugs und der Resozialisierung. Die Bewährung begründet keinen Anspruch auf Straffreiheit bei späteren Verstößen. Die Bewährung kann bei Pflichtverletzungen widerrufen werden und führt dann zur Vollstreckung der Strafe.