Bewerberauswahl
In Kürze
Die Bewerberauswahl bezeichnet den Entscheidungsprozess über die Einstellung eines Bewerbers. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Bindungen und Mitbestimmungsrechten.
Definition
Bewerberauswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Bewerberauswahl bezeichnet den Prozess der Entscheidung eines Arbeitgebers über die Besetzung einer offenen Stelle mit einem bestimmten Bewerber. Sie liegt vor, wenn Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien geprüft bewertet und miteinander verglichen werden. Maßgeblich sind dabei sachliche Auswahlkriterien wie Qualifikation Eignung und berufliche Erfahrung im Bezug zur ausgeschriebenen Tätigkeit. Die Bewerberauswahl unterliegt rechtlichen Grenzen insbesondere durch Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG. In mitbestimmten Betrieben setzt eine wirksame Bewerberauswahl die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG voraus. Eine Bewerberauswahl ist unzulässig wenn sie auf verbotenen Differenzierungsmerkmalen beruht oder Auswahlrichtlinien verletzt. Die Bewerberauswahl begründet keinen Anspruch eines Bewerbers auf Einstellung oder Begründung der Entscheidung. Von der Personalplanung unterscheidet sich die Bewerberauswahl durch ihren einzelfallbezogenen Entscheidungscharakter. In der Praxis bildet die Bewerberauswahl die Grundlage rechtssicherer Einstellungen und personeller Auswahlentscheidungen.