Bilanz
In Kürze
Bilanz stellt Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem Stichtag systematisch gegenüber. Sie dient der strukturierten Abbildung der wirtschaftlichen Lage.
Definition
Bilanz ist ein rechtliches Instrument. Sie bildet die wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden eines Unternehmens zu einem festgelegten Stichtag ab. Bilanz liegt vor, wenn sämtliche dem Unternehmen wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva vollständig erfasst sind. Die Aufstellung erfordert eine formalisierte Gliederung sowie eine Bewertung nach einheitlichen handelsrechtlichen Maßstäben. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 242 Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch die Bewertungsregeln des HGB. Bilanz begründet keinen eigenständigen Zahlungs- oder Leistungsanspruch zwischen den Beteiligten. Sie ist von der Gewinn- und Verlustrechnung abzugrenzen, die ausschließlich periodenbezogene Erträge und Aufwendungen darstellt. Bilanz wird in der Praxis zur Dokumentation, Information und rechnerischen Ermittlung des Unternehmenserfolgs verwendet.