Bilanzgewinn
In Kürze
Bilanzgewinn bezeichnet den nach teilweiser Ergebnisverwendung verbleibenden Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Er bildet die rechnerische Grundlage für mögliche Ausschüttungsentscheidungen.
Definition
Bilanzgewinn ist ein rechtliches Instrument. Er beschreibt den im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen ausschüttungsfähigen Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Der Betrag ergibt sich aus dem festgestellten Jahresergebnis unter Berücksichtigung bestimmter Ergebnisverwendungspositionen. Erfasst werden dabei Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus Vorjahren sowie Veränderungen der Rücklagen. Bilanzgewinn liegt vor, wenn der Jahresüberschuss um Rücklageneinstellungen und Rücklagenentnahmen rechnerisch angepasst ist. Die Ermittlung erfolgt ausschließlich auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung zum Bilanzstichtag. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 268 Handelsgesetzbuch (HGB). Der ausgewiesene Betrag stellt keine Aussage über den operativen Jahreserfolg dar. Bilanzgewinn begründet keinen automatischen Anspruch auf Ausschüttung an Anteilseigner. Er ist vom Jahresüberschuss abzugrenzen, der ausschließlich das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung abbildet. Die Größe wird auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital ausgewiesen. Sie dient der formalen Abbildung der Ergebnisverwendung innerhalb des Jahresabschlusses.