Bildschirmarbeitsplätze
In Kürze
Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten und zugehörigen Arbeitsmitteln. Sie unterliegen besonderen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Definition
Bildschirmarbeitsplätze sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Arbeitsplätze in Arbeitsräumen, die mit Bildschirmgeräten sowie weiteren Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Bildschirmarbeitsplätze liegen vor, wenn Beschäftigte regelmäßig Arbeitsaufgaben an Bildschirmgeräten ausführen. Zum Arbeitsplatz gehören das Bildschirmgerät, Eingabemittel, Software und die unmittelbare Arbeitsumgebung. Die Gestaltung muss ergonomischen Anforderungen sowie dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit dienen. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bildschirmarbeitsplätze begründen keine Aussage über die Art des Arbeitsverhältnisses oder die Arbeitszeit. Sie sind von Telearbeitsplätzen abzugrenzen, die zusätzlich eine vertragliche Vereinbarung und feste Einrichtung voraussetzen. Bildschirmarbeitsplätze sind in der Praxis Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und arbeitsschutzrechtliche Gestaltungsmaßnahmen.