Bonus
In Kürze
Ein Bonus ist eine zusätzliche variable Vergütung im Arbeitsverhältnis. Er knüpft regelmäßig an Leistung, Zielerreichung oder Unternehmenserfolg an.
Definition
Bonus ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine variable Vergütungskomponente, die neben dem festen Arbeitsentgelt gezahlt wird. Ein Bonus liegt vor, wenn eine zusätzliche Geldleistung an das Erreichen bestimmter Leistungs-, Erfolgs- oder Zielkriterien geknüpft ist. Voraussetzung ist eine arbeitsvertragliche, kollektivrechtliche oder sonst verbindliche Regelung, aus der Anspruchsgrund und Bemessungsmaßstab folgen. Die Ausgestaltung kann auf individueller Leistung, Teamerfolg oder wirtschaftlichem Gesamtergebnis des Unternehmens beruhen. Der Anspruch entsteht, wenn die vereinbarten Voraussetzungen objektiv erfüllt sind oder deren Erfüllung vom Arbeitgeber pflichtwidrig vereitelt wurde. Rechtsgrundlage ist regelmäßig der Arbeitsvertrag in Verbindung mit § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein Bonus begründet keinen Anspruch auf zukünftige Zahlungen gleicher Art oder Höhe. Er ist von Gratifikationen abzugrenzen, die primär Betriebstreue oder Stichtage honorieren. In der Praxis wird Bonus als Instrument leistungsbezogener Vergütungssteuerung eingesetzt.