Branche
In Kürze
Branche bezeichnet die Zuordnung von Unternehmen zu einem Wirtschaftsbereich mit ähnlicher Tätigkeit. Der Begriff dient der wirtschaftlichen und arbeitsbezogenen Einordnung betrieblicher Tätigkeiten.
Definition
Branche ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten innerhalb vergleichbarer Unternehmensgruppen. Die Branche beschreibt eine Zusammenfassung von Unternehmen nach Art der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Sie erfasst objektiv vergleichbare Marktleistungen und dient der strukturellen Gliederung wirtschaftlicher Betätigungsfelder. Eine Branche liegt vor, wenn Unternehmen aufgrund ähnlicher Leistungsprofile einem gemeinsamen Wirtschaftsbereich zugeordnet sind. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von Rechtsform, Betriebsgröße oder konkreter Marktstellung einzelner Unternehmen. Der Begriff wird im Arbeitsrecht zur Orientierung bei Tarifzuständigkeiten und statistischen Abgrenzungen verwendet. Die Branche begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen oder Rechtsfolgen. Vom Wirtschaftszweig unterscheidet sich Branche durch eine häufig weniger formalisierte und praxisorientierte Abgrenzung. In der Praxis unterstützt die Branche die Einordnung betrieblicher Tätigkeiten für arbeitsorganisatorische und kollektivrechtliche Bezugnahmen.