Buchgrundschuld
In Kürze
Buchgrundschuld ist eine grundbuchgebundene Kreditsicherheit ohne Brief. Sie wird ausschließlich durch Eintragung im Grundbuch nachgewiesen.
Definition
Buchgrundschuld ist ein sachenrechtliches Instrument der Kreditsicherung an einem Grundstück. Die Buchgrundschuld bezeichnet eine Grundschuld, bei der ein Grundschuldbrief ausgeschlossen ist. Sie entsteht und besteht ausschließlich durch Eintragung im Grundbuch in Abteilung III. Voraussetzung ist die dingliche Einigung sowie die grundbuchliche Eintragung ohne Briefausgabe. Die rechtliche Ausgestaltung folgt den Vorschriften der Grundschuld nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Maßgeblich ist insbesondere § 1116 Absatz 2 BGB zur Ausschließung des Briefrechts. Die Buchgrundschuld begründet ein dingliches Verwertungsrecht unabhängig vom Bestand der gesicherten Forderung. Eine persönliche Haftung des Grundstückseigentümers wird durch die Buchgrundschuld nicht begründet. Von der Briefgrundschuld unterscheidet sich die Buchgrundschuld durch den fehlenden Verkehr mittels Übergabe eines Grundschuldbriefs. Jede Rechtsänderung erfordert eine erneute Eintragung im Grundbuch. In der Praxis wird die Buchgrundschuld überwiegend bei Immobilienfinanzierungen zur dauerhaften Sicherung von Darlehensforderungen eingesetzt.