Bundesdatenschutzgesetz
In Kürze
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland. Es konkretisiert europäische Datenschutzvorgaben für öffentliche und private Stellen.
Definition
Bundesdatenschutzgesetz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Regelung des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Es bestimmt Voraussetzungen, Grenzen und Pflichten für Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Der Regelungsbereich umfasst automatisierte sowie nichtautomatisierte Verarbeitungsvorgänge mit strukturiertem Dateisystem innerhalb von Organisationen. Bundesdatenschutzgesetz greift, wenn personenbezogene Daten durch öffentliche oder private Stellen verarbeitet werden. Anwendbarkeit besteht unabhängig davon, ob die Verarbeitung elektronisch oder in Papierform erfolgt. Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die durch nationale Öffnungsklauseln ergänzt wird gesetzlich. Bundesdatenschutzgesetz begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte technische oder organisatorische Maßnahme allein. Es ist von betrieblichen Datenschutzrichtlinien abzugrenzen, die lediglich interne Konkretisierungen darstellen organisatorische. In der Praxis steuert das Bundesdatenschutzgesetz insbesondere den Beschäftigtendatenschutz im Arbeitsverhältnis rechtskonform. Unternehmen nutzen die Vorgaben zur rechtssicheren Gestaltung von Personalprozessen und IT-Systemen dauerhaft.