Bundeskanzler
In Kürze
Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Er bestimmt die politischen Leitlinien der Bundesregierung.
Definition
Bundeskanzler ist ein verfassungsrechtliches Staatsorgan mit Leitungsfunktion innerhalb der Bundesregierung. Er steht an der Spitze der Exekutive und trägt die politische Gesamtverantwortung. Der Bundeskanzler wird vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Er ist gewählt, wenn die erforderliche Mehrheit nach den verfassungsrechtlichen Wahlstufen erreicht ist. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und koordiniert deren Umsetzung durch die Bundesminister. Rechtsgrundlage sind Artikel 63 bis 65 Grundgesetz (GG). Der Bundeskanzler begründet keinen unmittelbaren Verwaltungsunterbau außerhalb der Ressortzuständigkeiten. Er ist vom Bundespräsidenten abzugrenzen, der überwiegend repräsentative und formelle Funktionen ausübt. Innerhalb der Bundesregierung gilt neben der Richtlinienkompetenz das Ressort- und Kollegialprinzip verbindlich. In der Praxis prägt der Bundeskanzler die politische Steuerung und Organisation der Regierungsarbeit maßgeblich.