Coaching
In Kürze
Coaching bezeichnet eine strukturierte Form individueller beruflicher Begleitung. Es unterstützt Personen bei der Reflexion arbeitsbezogener Anforderungen.
Definition
Coaching ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet einen strukturierten, zeitlich begrenzten Beratungsprozess zur beruflichen Reflexion und Entwicklung von Personen. Coaching richtet sich auf die prozessuale Unterstützung bei arbeitsbezogenen Fragestellungen ohne fachliche Weisung. Coaching liegt vor, wenn eine unabhängige Person eine begleitende Rolle ohne Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis einnimmt. Der Prozess ist auf Selbstreflexion, Wahrnehmungserweiterung und eigenverantwortliche Lösungsentwicklung ausgerichtet. Coaching erfolgt regelmäßig freiwillig und basiert auf einer vertraulichen, personenbezogenen Arbeitsbeziehung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung oder Gewährung besteht nicht. Coaching begründet keinen Anspruch auf Qualifikation, Beförderung oder Leistungsbewertung. Es ist von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen abzugrenzen, die auf Wissensvermittlung gerichtet sind. In der Praxis wird Coaching zur Unterstützung von Führungskräften oder Beschäftigten in Veränderungs- oder Belastungssituationen eingesetzt.