Compliance
In Kürze
Compliance bezeichnet die regelkonforme Organisation unternehmerischen Handelns. Sie umfasst Maßnahmen zur Einhaltung verbindlicher interner und externer Vorgaben.
Definition
Compliance ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die Gesamtheit organisatorischer Maßnahmen zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens im Unternehmen. Compliance erfasst die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, regulatorischer Anforderungen und verbindlicher interner Richtlinien. Sie liegt vor, wenn Strukturen, Prozesse und Kontrollmechanismen zur Prävention von Regelverstößen festgelegt sind. Compliance umfasst insbesondere Verhaltensregeln, Überwachungsmaßnahmen und interne Melde- und Kontrollsysteme. Ihre Ausgestaltung erfolgt unter Beachtung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften und betrieblicher Mitbestimmungsrechte. Gesetzliche Verpflichtungen zur Einführung bestehen nur in einzelnen spezialgesetzlichen Konstellationen. Compliance begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Sanktionen oder Organisationsformen. Sie ist von bloßer Gesetzesbefolgung ohne systematische organisatorische Absicherung abzugrenzen. In der Praxis dient Compliance der Haftungsvermeidung, Risikosteuerung und Sicherstellung regelkonformen Mitarbeiterverhaltens.