Corporate Benefits
In Kürze
Corporate Benefits bezeichnen zusätzliche arbeitgeberseitige Leistungen neben dem Arbeitsentgelt. Sie ergänzen die Vergütung durch freiwillige geldwerte oder sachliche Vorteile.
Definition
Corporate Benefits ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet arbeitgeberseitig gewährte Zusatzleistungen, die ergänzend zum vertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden. Corporate Benefits umfassen geldwerte oder sachliche Vorteile, die das Arbeitsverhältnis flankieren. Sie liegen vor, wenn Leistungen zusätzlich, freiwillig und unabhängig von der unmittelbaren Arbeitsleistung gewährt werden. Corporate Benefits setzen eine betriebliche Festlegung zu Art, Umfang oder Anspruchsberechtigung voraus. Die Ausgestaltung erfolgt regelmäßig durch Einzelzusage, betriebliche Übung oder kollektivrechtliche Regelung. Corporate Benefits können steuer- oder sozialversicherungsrechtlich begünstigt oder belastet sein, abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht nicht. Corporate Benefits begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Leistungserbringung über die festgelegten Bedingungen hinaus. Sie sind von Entgeltbestandteilen abzugrenzen, die als Gegenleistung für Arbeit geschuldet sind. In der Praxis werden sie zur Ergänzung der Vergütungsstruktur und zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses eingesetzt.