DATEV
In Kürze
DATEV bezeichnet eine genossenschaftlich organisierte IT-Dienstleisterin für Rechnungswesen und Personalabrechnung. Sie unterstützt Unternehmen und beratende Berufe bei administrativen Pflichten.
Definition
DATEV ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung einer genossenschaftlich organisierten IT-Dienstleisterin. Er bezeichnet eine Anbieterin von Softwarelösungen und Rechenzentrumsdienstleistungen für Rechnungswesen, Personalabrechnung und Steuerdeklaration. DATEV liegt vor, wenn Arbeitsentgelt, Abgaben und Personalstammdaten über standardisierte Programme verarbeitet werden. Die Nutzung erfolgt regelmäßig durch Arbeitgeber oder durch beauftragte steuerberatende Berufsgruppen. Die Leistungen umfassen insbesondere Lohnabrechnung, Datenarchivierung und gesetzeskonforme Meldungen an Behörden. Eine unmittelbare arbeitsrechtliche Rechtsgrundlage ist nicht erforderlich, da DATEV als technisches Abwicklungsinstrument eingesetzt wird. DATEV begründet keinen Anspruch von Beschäftigten auf bestimmte Abrechnungssysteme oder Softwarelösungen. Sie ist von der gesetzlichen Pflicht zur ordnungsgemäßen Entgeltabrechnung abzugrenzen, die unabhängig vom eingesetzten Anbieter besteht. In der Praxis dient DATEV der rechtssicheren und effizienten Umsetzung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Abrechnungspflichten.