Dienstplanverwaltung
In Kürze
Dienstplanverwaltung bezeichnet die organisatorische Steuerung und Pflege von Arbeits- und Schichtplänen. Sie sichert die laufende Anpassung geplanter Arbeitszeiten an betriebliche Erfordernisse.
Definition
Dienstplanverwaltung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt den fortlaufenden organisatorischen Prozess der Erstellung, Pflege und Anpassung verbindlicher Dienstpläne. Dienstplanverwaltung umfasst die zeitliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu Diensten, Schichten und arbeitsfreien Zeiten. Sie liegt vor, wenn Arbeitszeiten systematisch geplant, dokumentiert und bei Änderungen aktualisiert sind. Die Dienstplanverwaltung erfolgt im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts unter Beachtung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben. Maßgebliche Grenzen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung einer bestimmten Form der Dienstplanverwaltung besteht nicht. Dienstplanverwaltung ist vom Dienstplan abzugrenzen, der lediglich das planerische Endergebnis darstellt. In der Praxis gewährleistet Dienstplanverwaltung einen rechtssicheren, nachvollziehbaren und anpassungsfähigen Personaleinsatz.