Disagio
In Kürze
Disagio bezeichnet einen Abschlag auf einen Nennbetrag bei der Auszahlung finanzieller Leistungen. Es wird einmalig einbehalten und beeinflusst die wirtschaftliche Belastung des Schuldners.
Definition
Disagio ist ein finanzrechtliches Instrument. Disagio bezeichnet einen von vornherein festgelegten Abschlag auf einen Nennbetrag bei Auszahlung einer Forderung. Der Abschlag wird bei der Valutierung einbehalten, während der Schuldner zur Rückzahlung des ungekürzten Nennbetrags verpflichtet bleibt. Disagio liegt vor, wenn bei Darlehen oder Wertpapieren ein Auszahlungsbetrag unter dem vereinbarten Nennwert festgesetzt ist. Die rechtliche Einordnung erfolgt als laufzeitabhängiges Entgelt für die Kapitalüberlassung. Gesetzliche Spezialregelungen bestehen nicht; maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Disagio begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Rückzahlung außerhalb der vertraglichen Regelungen. Abzugrenzen ist Disagio vom Agio als Aufschlag auf den Nennwert. In der Praxis beeinflusst Disagio die Effektivbelastung von Finanzierungen und die rechnerische Verzinsung.