Diskontkredit
In Kürze
Diskontkredit bezeichnet eine kurzfristige Kreditform durch Ankauf noch nicht fälliger Wechsel. Der Kreditbetrag ergibt sich aus dem abgezinsten Nennwert des Wechsels.
Definition
Diskontkredit ist ein finanzrechtliches Instrument. Diskontkredit bezeichnet einen kurzfristigen Kredit, der durch den Ankauf eines noch nicht fälligen Wechsels gewährt wird. Das Kreditinstitut erwirbt den Wechsel vor Fälligkeit und verschafft dem Einreicher sofortige Liquidität. Diskontkredit liegt vor, wenn der Auszahlungsbetrag dem um Zinsen gekürzten Barwert des Wechsels entspricht. Voraussetzung ist das Bestehen eines formgültigen, kreditfähigen Wechsels mit festgelegtem Verfalltag. Die Zinsen werden kalendermäßig berechnet und im Voraus vom Nennbetrag abgezogen. Rechtliche Grundlage bilden die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie das Wechselgesetz. Diskontkredit begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung ohne vorher festgelegte Kreditlinie. Abzugrenzen ist der Diskontkredit vom Kontokorrentkredit ohne wechselmäßige Absicherung. In der Praxis dient der Diskontkredit der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung im unternehmerischen Zahlungsverkehr.