Disposition
In Kürze
Disposition bezeichnet die verbindliche Anordnung von Aufgaben und Ressourcen innerhalb betrieblicher Abläufe. Sie strukturiert Entscheidungszuständigkeiten und steuert den Einsatz vorhandener Mittel.
Definition
Disposition ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit organisatorischer Steuerungsfunktion innerhalb betrieblicher Entscheidungs- und Ablaufstrukturen. Er beschreibt die verbindliche Festlegung über Einsatz, Zuordnung und Reihenfolge von personellen oder sachlichen Ressourcen. Eine Disposition liegt vor, wenn Zuständigkeiten, Aufgaben oder Mittel objektiv zugeteilt und organisatorisch angeordnet sind. Maßgeblich ist eine innerbetriebliche Regelung, die Handlungsrahmen vorgibt und Entscheidungsbefugnisse konkretisiert. Die Disposition erfolgt regelmäßig durch hierzu befugte betriebliche Stellen innerhalb hierarchischer Organisationsordnungen. Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus dem Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Die Disposition begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Arbeitsinhalte oder Ressourcenzuweisungen. Von der Disposition abzugrenzen ist die individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Arbeitsleistung. In der Praxis beeinflusst die Disposition Arbeitsabläufe, Kapazitätsplanung und Verantwortungsverteilung fortlaufend.