Doppelte Buchführung
In Kürze
Doppelte Buchführung ist ein kaufmännisches System zur vollständigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Sie bildet die Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Definition
Doppelte Buchführung ist ein steuerrechtliches Instrument zur systematischen Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie erfasst jeden Geschäftsvorgang zeitgleich auf mindestens zwei Konten mit Soll- und Habenbuchung. Die Doppelte Buchführung dient der periodengerechten Gewinnermittlung sowie der vollständigen Vermögens- und Schuldenabbildung. Voraussetzung ist eine festgelegte Kontenstruktur mit Bestandskonten und Erfolgskonten nach handelsrechtlichen Vorgaben. Erforderlich ist ferner die laufende, vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle. Die Pflicht zur Anwendung ergibt sich handelsrechtlich aus dem Handelsgesetzbuch § 238 HGB. Steuerrechtlich folgt die Verpflichtung aus der Abgabenordnung § 140 AO bei bestehender Buchführungspflicht. Die Doppelte Buchführung erfordert die Erstellung eines Jahresabschlusses aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Sie begründet keinen eigenständigen Steueranspruch, sondern dient der formellen Gewinnermittlung. Abzugrenzen ist sie von der Einnahmenüberschussrechnung ohne bilanzielle Gegenüberstellung. In der Praxis bildet die Doppelte Buchführung die Grundlage für Besteuerung, Kontrolle und externe Rechnungslegung.