EBITDA
In Kürze
EBITDA bezeichnet eine betriebswirtschaftliche Erfolgskennzahl. Sie stellt das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen dar.
Definition
EBITDA ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff zur Darstellung der operativen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Er bezeichnet das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Berücksichtigung von Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. EBITDA liegt vor, wenn finanzierungsbedingte Aufwendungen und Erträge sowie periodenabhängige Abschreibungen rechnerisch eliminiert sind. Voraussetzung ist eine periodengerechte Gewinn- und Verlustrechnung mit klar abgegrenzten betrieblichen Erträgen und Aufwendungen. Eine gesetzliche Definition oder verbindliche Berechnungsvorschrift für EBITDA besteht im deutschen Recht nicht. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Abzugrenzen ist EBITDA vom EBIT, das Abschreibungen weiterhin berücksichtigt. Die Kennzahl wird unabhängig von Kapitalstruktur, Steuerbelastung und Investitionsintensität ermittelt. EBITDA dient der vergleichenden Analyse der operativen Ertragskraft über Zeiträume oder zwischen Unternehmen. Es wird in Controlling, Unternehmensbewertung und wirtschaftlichen Informationsrechten regelmäßig als Orientierungsgröße verwendet.