Effekten
In Kürze
Effekten bezeichnet einen Sammelbegriff für handelbare Wertpapiere im Finanz- und Börsenverkehr. Der Begriff wird zur zusammenfassenden Bezeichnung standardisierter Kapitalmarktinstrumente verwendet.
Definition
Effekten ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Der Begriff bezeichnet handelbare Wertpapiere, die standardisiert ausgegeben, übertragen und an organisierten Märkten gehandelt werden. Effekten umfassen insbesondere Beteiligungs- und Forderungspapiere, die vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Emittenten verkörpern. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn ein Wertpapier übertragbar, fungibel und zur Verwahrung oder zum Börsenhandel geeignet ist. Effekten werden regelmäßig in Sammelverwahrung oder durch depotmäßige Buchung bei Kreditinstituten verwaltet. Der Begriff dient der rechtstechnischen Zusammenfassung verschiedener Wertpapierarten ohne eigenständige materiellrechtliche Wirkung. Effekten begründen keinen selbständigen Anspruch, sondern vermitteln Rechte ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Wertpapiertyps. Von dem Begriff sind Effektenbörsen abzugrenzen, die als organisierte Märkte lediglich den Handel mit Effekten ermöglichen. In der Praxis erleichtert Effekten die standardisierte Behandlung von Wertpapieren im bank- und börslichen Geschäftsverkehr.