Eigenkapital
In Kürze
Eigenkapital bezeichnet das dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehende Haftungskapital. Es bildet die rechnerische Differenz zwischen Vermögen und Schulden.
Definition
Eigenkapital ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff mit bilanzieller Verankerung im Unternehmensrecht. Er bezeichnet den Kapitalanteil, der den Eigentümern eines Unternehmens wirtschaftlich zugeordnet ist. Maßgeblich ist der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten vom Unternehmensvermögen verbleibt. Eigenkapital liegt vor, wenn Mittel unbefristet überlassen sind und keine rechtliche Rückzahlungsverpflichtung besteht. Es entsteht durch Einlagen der Eigentümer sowie durch im Unternehmen einbehaltene Gewinne. Die handelsrechtliche Ausweisung erfolgt auf der Passivseite der Bilanz gemäß § 266 Handelsgesetzbuch (HGB). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verzinsung oder Tilgung des Eigenkapitals besteht nicht. Eigenkapital ist vom Fremdkapital abzugrenzen, das durch Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen gekennzeichnet ist. In der Praxis dient es als Haftungsgrundlage, Verlustpuffer und zentrale Kennzahl der finanziellen Stabilität eines Unternehmens.