Eingliederungsmanagement
In Kürze
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Überwindung längerer Arbeitsunfähigkeit. Es dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des bestehenden Arbeitsplatzes.
Definition
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt ein strukturiertes Verfahren zur Klärung arbeitsbezogener Ursachen länger andauernder Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten. Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt vor, wenn innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit festgestellt ist. Voraussetzung ist die formale Einleitung durch den Arbeitgeber unter Wahrung der Zustimmung der betroffenen Person. Das Verfahren umfasst die systematische Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Überwindung bestehender Arbeitsunfähigkeit und Prävention weiterer Fehlzeiten. Rechtsgrundlage ist § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zustimmung oder aktiven Mitwirkung der betroffenen Person besteht nicht. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist vom betrieblichen Gesundheitsmanagement als freiwilligem Organisationskonzept abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Betriebliches Eingliederungsmanagement die rechtliche Bewertung krankheitsbedingter Kündigungen und arbeitsorganisatorischer Anpassungen.