Einkommensnachweise
In Kürze
Einkommensnachweise sind Dokumente zum Beleg tatsächlich erzielter Einkünfte. Sie dienen der Prüfung finanzieller Leistungsfähigkeit gegenüber Dritten.
Definition
Einkommensnachweise sind ein rechtlicher Begriff des Wirtschafts- und Sozialrechts. Sie bezeichnen formelle Unterlagen, mit denen bestehende Einkünfte einer Person objektiv belegt werden. Einkommensnachweise liegen vor, wenn Dokumente den tatsächlichen Zufluss von Einkommen nachvollziehbar ausweisen. Voraussetzung ist eine Ausstellung durch einen Arbeitgeber, eine Behörde, ein Kreditinstitut oder eine vergleichbare neutrale Stelle. Die Nachweise müssen Art, Höhe und zeitliche Regelmäßigkeit der Einkünfte erkennen lassen. Eine einheitliche gesetzliche Definition der Einkommensnachweise besteht nicht. Sie werden je nach Zweck nach spezialgesetzlichen oder verfahrensrechtlichen Vorgaben verlangt. Einkommensnachweise begründen keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Leistungsbewilligung. Sie sind von Selbstauskünften ohne amtlichen oder geschäftlichen Ursprung abzugrenzen. In der Praxis dienen Einkommensnachweise der Bonitätsprüfung sowie der Feststellung von Ansprüchen und Beitragspflichten.