Einkunftsarten
In Kürze
Einkunftsarten ordnen steuerlich relevante Einnahmen systematisch bestimmten Kategorien zu. Sie bestimmen, wie Einkünfte ermittelt und der Einkommensteuer unterworfen werden.
Definition
Einkunftsarten ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Gliederung steuerpflichtiger Einnahmen natürlicher Personen. Er beschreibt die gesetzlich festgelegten Kategorien, denen Einkünfte für Zwecke der Einkommensteuer eindeutig zugeordnet werden. Einkunftsarten liegen vor, wenn Einnahmen einer der abschließend bestimmten Einkunftskategorien nach dem Einkommensteuerrecht zugewiesen sind. Die Zuordnung setzt voraus, dass Einnahmen steuerbar sind und einer konkreten Einkunftsquelle rechtlich entstammen. Rechtsgrundlage ist § 2 Einkommensteuergesetz (EStG), der Art und Umfang der Einkunftsarten abschließend festlegt. Einkunftsarten begründen keinen eigenständigen Steueranspruch ohne anschließende Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Sie sind von steuerfreien Einnahmen abzugrenzen, die keiner Einkunftsart im Sinne des EStG unterfallen. Einkunftsarten strukturieren die Einkommensermittlung und bestimmen die anzuwendende Methode der Gewinn- oder Überschussermittlung. Die Einkunftsarten sind für die Erstellung der Einkommensteuererklärung und die Veranlagung durch das Finanzamt maßgeblich.