Einzelhandel
In Kürze
Der Einzelhandel umfasst Handelsbetriebe mit Absatz an Endverbraucher. Er bildet die letzte Absatzstufe zwischen Hersteller und Konsument.
Definition
Einzelhandel ist ein arbeitsorganisatorischer und wirtschaftsrechtlicher Begriff der Handelsstufe. Der Einzelhandel bezeichnet alle Handelsbetriebe, die Waren überwiegend an private Endverbraucher absetzen. Er liegt vor, wenn der Kundenkreis nicht gewerblich geprägt ist, unabhängig von Absatzmenge oder Betriebsgröße. Der Einzelhandel umfasst stationäre, ambulante sowie fernabsatzbasierte Vertriebsformen ohne eigene Weiterverarbeitung. Kennzeichnend ist die Sortimentsbildung durch Vorauswahl aus Hersteller- oder Großhandelsangeboten. Der Einzelhandel setzt voraus, dass der Verkauf auf den privaten Konsum ausgerichtet ist. Eine einheitliche gesetzliche Definition des Einzelhandels besteht nicht. Der Einzelhandel begründet keine besonderen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen. Er ist vom Großhandel abzugrenzen, der überwiegend an gewerbliche Abnehmer verkauft. In der Praxis prägt der Einzelhandel Arbeitszeiten, Kundenkontakt und Verkaufsorganisation maßgeblich.